Antwortdatum: 13.11.2024
AGB sind nicht zwingend vorgeschrieben, können aber hilfreich sein, um typische Vertragsfragen (Haftung, Zahlungsbedingungen, Umtauschverfahren) zu regeln. Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, müssen sie für den Kunden erkennbar sein, z. B. durch deutlichen Aushang im Ladengeschäft oder sichtbare Platzierung auf Ihrer Website (bei Onlinegeschäften). Sie dürfen keine den Kunden überraschenden oder unangemessen benachteiligenden Klauseln enthalten. Die Klauseltransparenz ist nach §§ 305 ff. BGB erforderlich: Formulieren Sie klar und verständlich, um unwirksame Klauseln zu vermeiden. Eine Einbeziehung in den Vertrag gelingt, wenn Sie den Kunden vor Abschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und er ihnen zustimmt.