Antwortdatum: 05.12.2024
Sie haben als Inhaber ein Hausrecht und dürfen das Fotografieren oder Filmen in Ihrem Ladengeschäft einschränken oder untersagen, solange Sie das deutlich kommunizieren. Häufig werden Hinweisschilder angebracht. Allerdings gibt es keine generelle gesetzliche Regel, die Kunden das Fotografieren verbietet. Wenn Sie es nicht wünschen, sollten Sie eine entsprechende Hausordnung oder deutliche Hinweise anbringen. Das Fotografieren von Mitarbeitern oder Kunden kann Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn Personen eindeutig erkennbar sind. Sollten Kunden sich nicht an das Verbot halten, dürfen Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis aussprechen.