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Können Händler vom Umtausch ausgeschlossene Ware definieren?

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Frage vom Besucher

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28.12.2024

In meinem Laden verkaufe ich unter anderem Unterwäsche und Bademode. Aus hygienischen Gründen möchte ich diese Artikel vom Umtausch ausschließen. Bin ich rechtlich dazu berechtigt, und wie muss ich das kommunizieren, damit es gültig ist?

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Ein generelles Umtauschrecht gibt es im stationären Handel nicht, daher können Sie freiwillige Umtausch- oder Rückgaberegeln selbst definieren. Wenn Sie bestimmte Waren wie Unterwäsche oder Bademode wegen Hygiene ausschließen, sollten Sie dies deutlich kommunizieren, am besten durch Schilder im Verkaufsbereich oder Hinweise auf dem Kassenbon. Dennoch bleibt die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln unberührt. Ist das Produkt defekt oder mangelhaft, kann sich der Kunde auf Gewährleistungsrechte berufen, unabhängig von Ihren Umtauschregeln. Sorgen Sie also dafür, dass der Ausschluss nur den unversehrten, einwandfreien Artikel betrifft.

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