Antwortdatum: 18.11.2024
Sie unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass Sie Gefahrenquellen in Ihrem Laden minimieren und die Kunden vor vermeidbaren Risiken schützen müssen. Ist der Boden frisch gewischt, sollten Sie ein gut sichtbares Warnschild aufstellen oder den Bereich absperren, solange er rutschig ist. Kommt es dennoch zu einem Unfall, prüfen Gerichte, ob Sie Ihre Pflichten verletzt haben. Haben Sie geeignete Maßnahmen getroffen, sind Sie nicht haftbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ratsam, um sich vor eventuellen Schadenersatzansprüchen zu schützen. Ignorieren Sie offensichtliche Gefahren, kann das als fahrlässiges Verhalten gewertet werden, wofür Sie haften müssen.