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Wann haftet ein Ladenbesitzer bei einem Unfall im Geschäft?

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Frage vom Besucher

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16.11.2024

In meinem Laden ist ein Kunde auf einer frisch gewischten Fläche ausgerutscht und gestürzt. Nun befürchte ich, haften zu müssen. Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für normale Situationen im Laden? Wie kann ich mich absichern, damit ich nicht für jeden Unfall geradestehen muss?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Sie unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass Sie Gefahrenquellen in Ihrem Laden minimieren und die Kunden vor vermeidbaren Risiken schützen müssen. Ist der Boden frisch gewischt, sollten Sie ein gut sichtbares Warnschild aufstellen oder den Bereich absperren, solange er rutschig ist. Kommt es dennoch zu einem Unfall, prüfen Gerichte, ob Sie Ihre Pflichten verletzt haben. Haben Sie geeignete Maßnahmen getroffen, sind Sie nicht haftbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ratsam, um sich vor eventuellen Schadenersatzansprüchen zu schützen. Ignorieren Sie offensichtliche Gefahren, kann das als fahrlässiges Verhalten gewertet werden, wofür Sie haften müssen.

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