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Können Händler die Haftung für Folgeschäden ausschließen?

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Frage vom Besucher

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13.12.2024

Manche Kunden fordern hohe Beträge, wenn ein Produkt bei ihnen im Betrieb versagt und dadurch weiterer Schaden entsteht. Darf ich in meinem Ladengeschäft in den AGB regeln, dass ich für keine Folgeschäden hafte, oder wäre das unwirksam?

Website-Administration 18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024

Der Ausschluss der Haftung für Folgeschäden ist nach deutschem Recht nur eingeschränkt möglich. Handelt es sich um einen Verbraucherkauf, sind Klauseln, die wesentliche Rechte einschränken, z. B. bei Körper- oder Gesundheitsschäden oder grober Fahrlässigkeit, unwirksam. Bei B2B-Geschäften besteht mehr Spielraum, doch dürfen Sie grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht generell abbedingen. Oft nutzen Händler Formulierungen, wonach sie bei leichter Fahrlässigkeit nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden haften. Ein kompletter Ausschluss jeglicher Folgeschäden ist in AGB meist rechtlich angreifbar und kann zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen.

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