Antwortdatum: 03.12.2024
Grundsätzlich sind Euro-Münzen und -Scheine gesetzliche Zahlungsmittel. In der Theorie bedeutet das, dass jedermann in der Eurozone Bargeld akzeptieren sollte. Allerdings besteht Vertragsfreiheit im Einzelhandel, sodass Sie unter Umständen bestimmte Zahlungsmittel ausschließen dürfen, wenn Sie dies deutlich vor Vertragsschluss kommunizieren. Eine entsprechende Kennzeichnung ('Keine Barzahlung') ist ratsam, damit der Kunde informiert ist. Dennoch kann es je nach Bundesland und Rechtsprechung zu Diskussionen kommen, ob ein genereller Bargeldausschluss gegen Treu und Glauben verstößt. Bisher ist ein generelles Verbot, Bargeld auszuschließen, nicht eindeutig geregelt, doch Transparenz für Kunden ist entscheidend.