Wer haftet für Schäden an Umkleidekabinen im Laden? - Anwalte-de.com

Wer haftet für Schäden an Umkleidekabinen im Laden?

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Frage vom Besucher

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20.11.2024

Kunden probieren Kleidung in meinen Umkleidekabinen an, und dabei kam es zuletzt zu Beschädigungen an der Kabinentür. Ich frage mich, ob ich die Kunden haftbar machen kann, falls sie aus Unachtsamkeit oder mutwillig etwas kaputt machen. Gibt es eine spezielle Regel dafür?

Website-Administration 25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024

Wenn Kunden mutwillig oder fahrlässig Gegenstände in Ihren Umkleiden beschädigen, greift das allgemeine Delikts- und Schadensersatzrecht nach §§ 823 ff. BGB. Der Kunde haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung. Allerdings müssen Sie den Nachweis erbringen, dass genau dieser Kunde den Schaden verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nicht eindeutiger Beweislage könnte es schwierig sein, die Kosten einzufordern. Eine klare Beschilderung oder Kameras (datenschutzkonform) am Eingangsbereich kann präventiv wirken. Achten Sie darauf, dass der Eingriff in die Privatsphäre nicht zu groß wird. Bei mutwilliger Zerstörung greift auch strafrechtlich Sachbeschädigung.

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