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Dürfen Händler bei EC-Kartenzahlung Gebühren aufschlagen?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

Ich habe manchmal geringe Margen und überlege, eine kleine Gebühr zu erheben, wenn Kunden mit EC-Karte zahlen. Manche Händler verlangen einen Aufschlag bei Kartenzahlung. Ist das rechtlich erlaubt, oder verbietet das Zahlungskartengesetz eine zusätzliche Gebühr?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und entsprechender Umsetzung im deutschen Recht sind Händler grundsätzlich verpflichtet, gängige bargeldlose Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen, wenn sie diese Zahlungsmethoden anbieten. Ein Aufschlag, also ein 'Surcharging', für gängige Verbraucher-Karten ist meist unzulässig. Für besondere Karten (etwa Firmenkreditkarten) oder exotische Verfahren könnte es Ausnahmen geben. Prüfen Sie, ob Sie andere Regelungen treffen können, etwa einen Mindestbestellwert für EC-Kartenzahlung. In vielen Fällen drohen jedoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, falls Sie eine Gebühr für übliche Zahlungskarten erheben.

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