Antwortdatum: 10.11.2024
Für den Verkauf auf Weihnachtsmärkten oder anderen Sondermärkten benötigen Sie in der Regel eine Standgenehmigung vom Veranstalter oder der zuständigen Behörde (Ordnungsamt). Je nach Ware greifen unterschiedliche Vorschriften, z. B. das Lebensmittelrecht (wenn Sie Speisen oder Süßwaren anbieten) oder die Preisangabenverordnung (deutliche Endpreisangabe). Auch Hygienevorschriften (z. B. HACCP-Konzept, wenn Sie offene Lebensmittel anbieten) sind einzuhalten. Häufig sind die Marktverordnungen der Stadt zusätzlich zu beachten. Für Dekoartikel gilt vor allem, dass Sie diese korrekt auszeichnen. Prüfen Sie, ob Sie eine Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung brauchen, wenn Sie mobil verkaufen und keinen festen Betriebssitz haben.