Was tun bei Einbruchdiebstahl im Ladengeschäft? - Anwalte-de.com

Was tun bei Einbruchdiebstahl im Ladengeschäft?

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Frage vom Besucher

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19.11.2024

Neulich gab es bei mir einen Einbruch, und einige hochwertige Artikel sind weg. Wie ist die Rechtslage, wer trägt den Schaden? Kann ich den entstandenen Verlust auf Kunden umlegen oder Preiserhöhungen rechtfertigen? Was rät das Versicherungsrecht in solchen Fällen?

Website-Administration 20.11.2024
Antwortdatum: 20.11.2024

Bei Einbruchdiebstahl im Laden haften Sie grundsätzlich selbst für den entstandenen Warenschaden. Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann solche Schäden abdecken, sofern Sie die vertraglich vereinbarte Sicherungspflicht (z. B. Alarmanlage, bestimmter Schließmechanismus) erfüllen. Auf Kunden umlegen dürfen Sie den Schaden nicht. Preiserhöhungen können Sie zwar theoretisch durchführen, doch müssen diese marktüblich sein und gelten dann für alle. Wichtig: Zeigen Sie den Einbruch unverzüglich der Polizei und Ihrer Versicherung an. Dokumentieren Sie die Schadenshöhe genau. Prüfen Sie, ob es Pflichten zur Nachsicherung gibt, damit künftige Einbrüche verhindert werden.

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