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Können Kunden beschädigte Ware noch an der Kasse ablehnen?

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30.11.2024

Manchmal merken Kunden erst an der Kasse, dass ein Artikel leicht beschädigt ist, etwa eine Delle in einer Konservendose. Dann möchten sie einen Ersatzartikel oder Preisnachlass. Darf ich darauf bestehen, dass sie entweder den Artikel zum vollen Preis nehmen oder gar nicht?

Website-Administration 04.12.2024
Antwortdatum: 04.12.2024

Stellt ein Kunde unmittelbar vor dem Kaufabschluss fest, dass die Ware beschädigt ist und noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann er den Kauf ablehnen oder einen unversehrten Artikel verlangen. Denn er ist nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Produkt zu kaufen. Wenn Sie hingegen kulant sein möchten, können Sie einen Preisnachlass anbieten. Gesetzlich muss der Verbraucher keinen Kaufvertrag akzeptieren, sofern er beim Bezahlen bemerkt, dass die Ware mangelhaft ist. Erfolgt die Mängelfeststellung erst nach dem Kassiervorgang, kommt das gesetzliche Gewährleistungsrecht ins Spiel, womit der Kunde u. U. Ersatz oder Reparatur verlangen kann.

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