Antwortdatum: 01.11.2024
Seit der Verpackungsverordnung (bzw. dem Verpackungsgesetz) müssen bestimmte Einweggetränkeverpackungen mit Pfand belegt werden, typischerweise 25 Cent. Dazu zählen Dosen, Einwegflaschen aus PET oder Glas für Getränke wie Bier, Mineralwasser, Softdrinks und Energydrinks. Ausnahmen wie Fruchtsäfte ohne Kohlensäure wurden schrittweise eingeschränkt. Mittlerweile gilt für fast alle Einwegplastikflaschen und Dosen ein Pfand. Sie als Händler müssen das Pfand erheben und ein System zur Rücknahme anbieten, sofern Sie Einwegverpackungen verkaufen. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Geschäfte unter 200 qm Verkaufsfläche, die nur Marken zurücknehmen müssen, die sie selbst führen.