Antwortdatum: 01.11.2024
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Bußgeldern führen. Darüber hinaus stellt es eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit dar, wenn Verbraucher über Preise getäuscht werden oder Preise nicht eindeutig erkennbar sind. Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände können eine Abmahnung aussprechen und bei fortgesetztem Verstoß Unterlassungsklage erheben. Das Ziel ist, einen fairen Wettbewerb und transparente Preisgestaltung zu gewährleisten. Wenn Sie solche Verstöße bemerken, können Sie sich an die Wettbewerbszentrale oder einen Anwalt wenden, um ein Vorgehen gegen den Mitbewerber einzuleiten.