Was besagt die 40-Euro-Klausel für Rücksendekosten noch? - Anwalte-de.com

Was besagt die 40-Euro-Klausel für Rücksendekosten noch?

keine Antworten

Frage vom Besucher

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05.01.2025

Ich habe von einer ’40-Euro-Klausel‘ gehört, die besagte, Kunden müssten bei Widerruf selbst die Rücksendekosten tragen, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt. Gilt das noch, und bezieht sich das nur auf Onlinehandel oder auch auf stationären Handel?

Website-Administration 07.01.2025
Antwortdatum: 07.01.2025

Die sogenannte '40-Euro-Klausel' stammte aus einer älteren Fassung des Fernabsatzrechts, als Händler die Rücksendekosten im Widerrufsfall tragen mussten, sofern der Wert über 40 Euro lag. Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (2014) ist diese Regel entfallen. Händler können nun grundsätzlich regeln, dass der Kunde die Rücksendekosten trägt, sofern er vorab im Onlinehandel darauf hingewiesen wurde. Für stationäre Geschäfte gilt kein Widerrufsrecht, daher keine Regelung zu Rücksendekosten. Die 40-Euro-Klausel ist also veraltet und findet im heutigen Recht keine Anwendung mehr.

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