Antwortdatum: 03.12.2024
Gesetzlich verpflichtet sind Sie nur zur Gewährleistung (24 Monate), nicht zur freiwilligen Garantie. Garantiezusagen stammen meist vom Hersteller und sind zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Möchten Sie als Händler eine eigene Garantie geben, ist das Ihre Entscheidung. Dann müssen Sie die Bedingungen klar formulieren: Dauer, Umfang, Ablauf der Inanspruchnahme. Haben Sie sich selbst vertraglich zu einer Garantie verpflichtet, müssen Sie sie einhalten. Wenn lediglich der Hersteller die Garantie gewährt, können Sie Kunden auf dessen Service verweisen. Achten Sie darauf, dass Sie die Gewährleistungsrechte nicht durch eine Hersteller-Garantie ersetzen. Das würde gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen.