Antwortdatum: 07.12.2024
Nein, nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen die Endpreise für Verbraucher in Deutschland immer den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer enthalten. Ein Netto-Preis plus späterer MwSt.-Aufschlag ist im B2C-Geschäft unzulässig, weil Verbraucher sonst über den tatsächlichen Endpreis getäuscht würden. Lediglich im B2B-Geschäft ist es üblich, Nettopreise anzugeben. Im Einzelhandel mit Endverbrauchern sind Sie verpflichtet, den Gesamtpreis (Bruttopreis) klar ersichtlich zu machen. Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.