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Darf ich bei Angebotspreisen die MwSt. erst an der Kasse dazurechnen?

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Frage vom Besucher

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06.12.2024

In einigen Ländern werden Preise netto angegeben und die Mehrwertsteuer erst an der Kasse aufgeschlagen. Könnte ich das in meinem deutschen Laden auch so machen, um die Nettopreise attraktiver wirken zu lassen?

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

Nein, nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen die Endpreise für Verbraucher in Deutschland immer den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer enthalten. Ein Netto-Preis plus späterer MwSt.-Aufschlag ist im B2C-Geschäft unzulässig, weil Verbraucher sonst über den tatsächlichen Endpreis getäuscht würden. Lediglich im B2B-Geschäft ist es üblich, Nettopreise anzugeben. Im Einzelhandel mit Endverbrauchern sind Sie verpflichtet, den Gesamtpreis (Bruttopreis) klar ersichtlich zu machen. Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

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