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Welche Pflichten hat der Händler bei Rückrufaktionen des Herstellers?

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Frage vom Besucher

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26.11.2024

Mein Lieferant hat mich informiert, dass es eine Rückrufaktion für ein fehlerhaftes Produkt gibt. Was muss ich als Einzelhändler tun? Reicht es, das Produkt aus dem Regal zu nehmen, oder muss ich auch die Kunden informieren, die das Produkt bereits gekauft haben?

Website-Administration 30.11.2024
Antwortdatum: 30.11.2024

Rückrufaktionen für gefährliche oder fehlerhafte Produkte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und ggf. dem ProdHaftG. Als Händler haben Sie eine Mitwirkungspflicht, indem Sie betroffene Ware aus dem Verkauf nehmen und, sofern möglich, betroffene Kunden informieren. Ihre Verpflichtungen hängen davon ab, wie eng Sie mit dem Hersteller oder Importeur zusammenarbeiten und welche Daten Sie von Käufern haben (z. B. Kundenregistrierung). Wenn ein erheblicher Sicherheitsmangel vorliegt, müssen Sie alles Zumutbare tun, um die Gefahr zu beseitigen, etwa Aushänge im Laden anbringen oder die Ware zurücknehmen und erstatten. Bei Nichtbeachtung drohen Haftungsansprüche und behördliche Maßnahmen.

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