Antwortdatum: 27.11.2024
Eine Bonusaktion oder ein Geschenk ab einem gewissen Einkaufswert ist marketingtechnisch zulässig, muss aber klar kommuniziert werden. Achten Sie bei Lebensmitteln oder Aktionsartikeln auf mögliche Jugendschutzvorschriften (z. B. Alkohol nicht an Minderjährige). Grundsätzlich müssen Sie die Aktion so bewerben, dass Kunden nicht getäuscht werden, etwa hinsichtlich der Bedingungen oder des tatsächlichen Werts des Geschenks. Ein kurzer Hinweis wie 'Ab 50 Euro Einkaufswert gratis X' ist ausreichend, solange er gut sichtbar ist. Das Gratisprodukt benötigt keine separate Preisauszeichnung, da es nicht verkauft, sondern kostenlos abgegeben wird. Trotzdem sollte seine Beschaffenheit, etwa bei Lebensmitteln, den Kennzeichnungspflichten genügen.