Antwortdatum: 24.11.2024
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf die Ware auch nach Ablauf noch verkauft werden, sofern sie einwandfrei ist und der Kunde klar erkennt, dass das MHD überschritten wurde. Sie tragen jedoch die Beweislast und müssen sicherstellen, dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Das Verbrauchsdatum hingegen (z. B. bei rohem Fleisch, Geflügel) ist verbindlich; nach Ablauf ist der Verkauf bzw. die Abgabe untersagt, weil gesundheitliche Gefahren bestehen können. Kontrollieren Sie die Ware regelmäßig und kennzeichnen Sie abgelaufene Produkte deutlich. Bei unsicherem Zustand ist eine Entsorgung ratsamer, um Haftungsrisiken zu vermeiden.