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Wie muss ein Händler bei unberechtigten Ladendiebstahlvorwürfen reagieren?

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30.12.2024

Mein Mitarbeiter hat versehentlich einen Kunden des Diebstahls bezichtigt, weil er glaubte, es würden Artikel fehlen. Nun droht der Kunde mit einer Beschwerde. Haftet der Händler für mögliche Persönlichkeitsverletzungen, wenn der Verdacht sich als falsch erweist?

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Ein Händler muss Vorsicht walten lassen, wenn er jemanden des Diebstahls verdächtigt. Falsche Beschuldigungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen oder gar den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Bei unberechtigten Vorwürfen könnte der Betroffene Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, wenn ihm ein messbarer Schaden entstanden ist (z. B. öffentliches Anprangern). Wichtig ist, dass Mitarbeiter sachlich und diskret vorgehen, etwa die Polizei einschalten, wenn konkreter Verdacht besteht. Eine bloße Vermutung ohne Indizien kann riskant sein. Zur Deeskalation sollten Sie sich entschuldigen, wenn der Vorwurf unberechtigt war, und etwaige Missverständnisse klären.

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