Antwortdatum: 09.12.2024
Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist geregelt, dass schrittweise intelligente Messsysteme (Smart Meter) oder moderne Messeinrichtungen eingeführt werden. Für Haushalte mit höherem Verbrauch kann ein Smart Meter sogar Pflicht sein. Datenschutz hat hierbei besondere Priorität: Der Messstellenbetreiber muss die erhobenen Daten nur für abrechnungsrelevante Zwecke nutzen und entsprechend sichern. Kunden können teils den Abfrage-Intervall der Zählerdaten mitbestimmen. Es entstehen Messentgelte, die aber reguliert sind. Verweigern können Sie sich meist nicht komplett, jedoch gibt es Fristen, bis wann der Einbau bei bestimmten Verbrauchsgrenzen erfolgen soll. Bei Fragen zum Datenschutz oder der Datenfreigabe ist das MsbG und die DSGVO maßgeblich.