Antwortdatum: 09.12.2024
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst die bisher getrennten Regelungen aus EnEV (Energieeinsparverordnung), EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEG (Energieeinspargesetz) in einem einheitlichen Gesetz zusammen. Es definiert Energiestandards für Neubauten, regelt den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Heizsystemen und schreibt Energieausweise vor. Bei Sanierungen können je nach Maßnahme bestimmte Effizienzanforderungen greifen. Auch für Heizungsanlagen gelten Nachrüst- oder Austauschpflichten bei sehr alten Kesseln. Mit dem GEG soll der Primärenergieverbrauch im Gebäudesektor sinken, um Klimaschutzziele zu erreichen. Für Hausbesitzer bedeutet das oft höhere Effizienzanforderungen bei Modernisierungen und eine größere Rolle für erneuerbare Wärmequellen.