Antwortdatum: 29.12.2024
Der Ausbau der Offshore-Windenergie unterliegt vor allem dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Darin sind Ausschreibungsverfahren und Gebotsprozesse für Offshore-Flächen geregelt. Die Bundesnetzagentur ist für die Vergabe von Gebieten zuständig, während die Planung und Zulassung von der Bundesfachplanungsbehörde im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) koordiniert wird. Umweltbelange, etwa Meeresschutz, Vogelrouten und Schallbelastung für Meeressäuger, fließen in Umweltprüfungen ein. Nur wenn Umweltauswirkungen akzeptabel erscheinen, kann ein Offshore-Windpark genehmigt werden. Das Ziel: hohe Ausbauziele erreichen, ohne übermäßigen Schaden an marinen Ökosystemen zu verursachen.