Antwortdatum: 20.11.2024
Wer eine Biogasanlage betreiben möchte, muss sich an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) halten. Dort stehen Bedingungen zur Anlagengröße, zum Substrateinsatz (z. B. Gülle, Energiepflanzen) und zur Flexibilität. Vergütungssätze hängen von der Anlagenkapazität und dem Inbetriebnahmedatum ab. Anlagenbetreiber müssen ihre Strommengen melden und Nachweise über verwendete Einsatzstoffe erbringen, z. B. über NawaRo-Registereinträge. Der Netzbetreiber zahlt die EEG-Vergütung oder Marktprämie aus. Zuständige Behörden können das BAFA oder die Bundesnetzagentur sein, je nach Verfahrensschritt. Vor Baubeginn sind außerdem bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich. Sinnvoll ist eine frühzeitige Beratung durch Energieagenturen oder Landwirtschaftskammern.