Antwortdatum: 10.11.2024
Für die Industrie gilt primär das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet, wenn sie nicht als KMU gelten. Zudem fördert die Bundesregierung Effizienzmaßnahmen, z. B. über das BAFA oder KfW-Programme. Ein staatlicher Eingriff kann über Verordnungen wie die EnSikuMaV erfolgen, die in Krisenzeiten zeitweilige Energiesparmaßnahmen vorschreibt. Allerdings ist der Eingriff begrenzt durch Verhältnismäßigkeit und Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Ziel ist, mithilfe von Effizienzsteigerungen und Substitution fossiler Brennstoffe die Klimaschutzziele zu erreichen, ohne die Industrie über Gebühr zu belasten.