Antwortdatum: 11.11.2024
Für PV-Freiflächenanlagen und größere Dachanlagen oberhalb einer bestimmten Leistungsschwelle schreibt die Bundesnetzagentur regelmäßig Auktionen aus. Betreiber geben Gebote ab, zu welchem Cent-Betrag pro Kilowattstunde sie Strom einspeisen wollen. Die BNetzA ermittelt dann die erfolgreichen Gebote nach dem Prinzip des niedrigsten Gebots (pay-as-bid oder unit-pricing). Ist die eigene Gebotshöhe zu hoch, erhält man keinen Zuschlag und damit keine EEG-Vergütung. Wer den Zuschlag erhält, muss die Anlage fristgerecht bauen und ins Netz bringen, sonst drohen Pönalen. Ziel dieses Ausschreibungsmodells ist, Kosteneffizienz bei der Förderung zu erhöhen und den Solarausbau wettbewerblich zu steuern.