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Dürfen E-Ladestationen privat betrieben werden, ohne Konzession?

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Frage vom Besucher

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26.10.2024

Ich plane, an meinem Supermarkt E-Ladepunkte zu installieren. Ich habe gehört, man könnte dafür eine Art Energieversorgerkonzession benötigen. Inwiefern greift das Energierecht hier ein, und kann ich einfach Strom an Kunden verkaufen, wenn sie ihre Elektroautos aufladen?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Grundsätzlich dürfen Sie Ladesäulen für Elektrofahrzeuge anbieten, ohne eine eigenständige Energieversorgerlizenz zu benötigen. Das Laden von E-Autos gilt rechtlich als 'Dienstleistung', nicht als reines Energieversorgungsunternehmen. Dennoch müssen technische Anforderungen (Mess- und Eichrecht) erfüllt sein, sodass der gelieferte Strom korrekt abgerechnet wird. Auch die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt Mindeststandards für Zugänglichkeit und Steckertypen. Wenn Sie Strom an Kunden verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass die Preisgestaltung transparent ist und Sie ggf. Netz- und Strombezugsverträge anpassen. Eine separate Konzession ist meist nicht erforderlich, solange die Ladesäule sich am eigenen Standort befindet und nicht öffentliches Eigentum betrifft.

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