Antwortdatum: 12.11.2024
Abregelungen von Windenergieanlagen erfolgen bei Netzengpässen und beruhen auf den Regelungen zum Einspeisemanagement im EEG (§ 13 ff. EnWG und Systemstabilitätsverordnungen). Wenn ein Engpass im Stromnetz besteht und keine kurzfristige Aufnahme des erzeugten Stroms möglich ist, kann der Netzbetreiber die Leistung drosseln. Der Betreiber erhält dafür eine Entschädigung (sogenannter Einspeisemanagement-Vergütungsanspruch), sofern die Maßnahme nicht auf eigenes Verschulden zurückgeht. Ziel ist, die Netzstabilität zu sichern. Dieses Instrument wird jedoch kritisch gesehen, da es zu Produktionsverlusten führt. Künftig sollen Netzausbau und Flexibilitäten wie Speicher die Abregelung minimieren.