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Kann der Staat Zwangsmaßnahmen zur Gas- oder Stromrationierung anordnen?

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15.12.2024

Angenommen, es kommt zu einer schweren Energiemangellage, könnte der Staat mir als Großverbraucher oder sogar Privatperson vorschreiben, meinen Verbrauch zu reduzieren oder nur zu bestimmten Zeiten Energie zu beziehen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage im Energierecht?

Website-Administration 19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024

Bei drohender oder akuter Energiekrise bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusammen mit Krisenverordnungen Möglichkeiten, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung kann Notfallpläne aktivieren, in denen Abschaltreihenfolgen für Industriekunden definiert werden. Das BMWK kann per Rechtsverordnung regeln, wie in Extremsituationen rationiert wird. Haushaltskunden sind meist geschützter, da sie als 'geschützte Kunden' gelten. Trotzdem können zeitweise Einschränkungen, etwa Warmwasserlimits oder abgesenkte Raumtemperaturen, angeordnet werden. Diese Schritte sind Ultima Ratio, sollen Versorgungslücken verhindern und werden in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern festgelegt.

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