Antwortdatum: 27.11.2024
Eigenerzeugung wird im EEG und im EnWG geregelt. Für den Eigenverbrauch können unter Umständen Anteile der EEG-Umlage fällig werden, wenn Sie über der Bagatellgrenze (z. B. 10 kW) liegen. Außerdem muss eine ordnungsgemäße Messeinrichtung installiert werden, um den selbst genutzten Strom von der eingespeisten Menge zu trennen. Der Netzbetreiber erhält regelmäßig die Meldungen, um Vergütung und Umlage korrekt abzurechnen. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden; es gelten die EEG-Vergütungssätze, sofern Sie alle Formalitäten erfüllen. Achten Sie auch auf Mitteilungen an den Marktstammdatenregister und prüfende Behörden, damit keine Säumniszuschläge anfallen.