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Welche Anforderungen gibt es im Strommarkt für Eigenerzeuger?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Ich habe eine kleine PV-Anlage auf meinem Firmendach und nutze den Großteil des Stroms selbst. Welche Gesetze oder Verordnungen regeln, ob ich EEG-Umlage auf Eigenverbrauch zahlen muss, ob ich eine Messeinrichtung nachweisen muss und wie ich eventuelle Überschüsse ins Netz einspeise?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Eigenerzeugung wird im EEG und im EnWG geregelt. Für den Eigenverbrauch können unter Umständen Anteile der EEG-Umlage fällig werden, wenn Sie über der Bagatellgrenze (z. B. 10 kW) liegen. Außerdem muss eine ordnungsgemäße Messeinrichtung installiert werden, um den selbst genutzten Strom von der eingespeisten Menge zu trennen. Der Netzbetreiber erhält regelmäßig die Meldungen, um Vergütung und Umlage korrekt abzurechnen. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden; es gelten die EEG-Vergütungssätze, sofern Sie alle Formalitäten erfüllen. Achten Sie auch auf Mitteilungen an den Marktstammdatenregister und prüfende Behörden, damit keine Säumniszuschläge anfallen.

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