Antwortdatum: 28.10.2024
Im Allgemeinen trägt der Netzbetreiber die Kosten für den Bau und Betrieb der Stromtrassen. Allerdings besteht ein Entschädigungsanspruch für Grundstückseigentümer, wenn neue Leitungen über ihr Land verlaufen. Diese Entschädigung oder Dienstbarkeit wird vertraglich oder durch Enteignungsverfahren geregelt. Eine direkte Umlage der Baukosten auf Anlieger, wie man sie bei Anliegerstraßen kennt, existiert im Energierecht nicht in gleichem Umfang. Netzbetreiber erhalten ihre Erlöse über die Netzentgelte, die alle Stromkunden zahlen. Erhält ein Eigentümer jedoch Kompensationen für die dingliche Belastung (Grunddienstbarkeit), kann es sein, dass einzelne Pflichten und Entschädigungssummen in einem Gestattungsvertrag ausgehandelt werden.