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Wann darf der Netzbetreiber abschalten, z. B. bei Zahlungsverzug?

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24.12.2024

Ein Kunde kann seine Stromrechnung nicht begleichen und der Versorger droht mit Sperrung des Anschlusses. Unter welchen Bedingungen darf der Netzbetreiber tatsächlich den Strom abschalten, und gibt es besondere Schutzrechte für Privathaushalte, die in finanzielle Not geraten?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Die Stromsperre ist in § 19 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV geregelt. Versorger dürfen bei Zahlungsverzug ab einem bestimmten Betrag (häufig mind. 100 Euro offen) den Anschluss sperren, wenn sie den Kunden zuvor schriftlich gemahnt und eine Sperrandrohung ausgesprochen haben. Zwischen Androhung und Sperre müssen mindestens vier Wochen liegen. Private Haushalte genießen Schutz, wenn der Kunde nachweist, dass eine Sperre zu existenziellen Härten führt. Mit Sozialträgern oder Ratenzahlungsplänen lässt sich oft eine Sperre verhindern. Trotzdem liegt die Entscheidung letztlich beim Versorger, wenn alle Mahnungen erfolglos bleiben. Bei missbräuchlicher Sperrung kann man sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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