Antwortdatum: 30.12.2024
§ 13 EnWG ermöglicht Netzbetreibern, Eingriffe in den Kraftwerksbetrieb durchzuführen, wenn die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet ist. Dazu zählen z. B. das Hoch- oder Herunterregeln von Anlagen. Dieser Redispatch dient der Vermeidung von Netzengpässen. Kraftwerksbetreiber, die auf Anordnung ihre Leistung reduzieren, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Kosten werden über Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Ähnliche Regelungen gelten auch in weiteren Paragraphen sowie im EEG, damit erneuerbare Einspeiser bei Engpässen abgeregelt werden können. Ziel ist es, das Netz stabil zu halten, ohne dass einzelne Betreiber wirtschaftlich benachteiligt werden.