Antwortdatum: 01.11.2024
Für Höchstspannungs-Leitungsprojekte wie HVDC-Leitungen greift das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Es sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Die Bundesfachplanung beim Bundesnetzagentur-Abschnitt klärt den Trassenkorridor, anschließend folgt das Planfeststellungsverfahren, das Detailtrasse und Umweltbelange prüft. Bürgerbeteiligungen finden in Form von Antragskonferenzen, Offenlegungen und Erörterungsterminen statt. Netzbetreiber müssen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, wobei betroffene Kommunen, Grundstückseigentümer und NGOs Einwände vortragen können. Das Ziel ist, den Leitungsausbau zu beschleunigen, gleichzeitig Akzeptanz zu schaffen. Am Ende entscheidet die Bundesnetzagentur über die Genehmigung, ggf. kann eine Klage vor Verwaltungsgerichten folgen.