Antwortdatum: 17.12.2024
Im deutschen Familienrecht gilt seit Einführung des Zerrüttungsprinzips der Grundsatz, dass die Ehe gescheitert sein muss. Der klassische Scheidungsgrund ist die einjährige Trennung, sofern beide Ehepartner einig sind, oder die dreijährige Trennung ohne Einigkeit. Fremdgehen oder Gewalt können zwar vor Gericht thematisiert werden, führen aber nicht mehr automatisch zu einer schnelleren oder 'schuldhaften' Scheidung wie früher. Es kommt primär darauf an, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und keine Wiederherstellung erwartet werden kann.