Antwortdatum: 07.12.2024
Wenn ein Pflegekind in eine dauerhafte Adoption übergehen soll, prüft das Jugendamt, ob die leiblichen Eltern das Sorgerecht aufgegeben haben oder ihnen entzogen wurde. Eine Adoption bedarf ihrer Zustimmung, sofern das Sorgerecht nicht dauerhaft eingeschränkt ist. Anders als bei einer fremden Adoption bestehen bereits enge Bindungen, was ein Vorteil sein kann. Das Kind wird je nach Alter angehört. Ab 14 Jahren ist seine schriftliche Einwilligung erforderlich. Der zuständige Träger der Jugendhilfe und das Familiengericht entscheiden, ob die Adoption dem Kindeswohl dient. In vielen Fällen ist diese Adoption gewünscht, um die soziale Familie auch rechtlich abzusichern.