Antwortdatum: 21.12.2024
Auch wenn Sie Ihren Ehepartner im Testament enterben, steht ihm bei bestehender Ehe grundsätzlich ein Pflichtteil zu, sofern Sie nicht bereits geschieden sind oder ein Scheidungsantrag gestellt und die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Erst wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist oder das Gericht die Voraussetzungen für die Scheidung festgestellt hat, entfällt der Pflichtteilsanspruch. Einseitige Enterbung im Testament verhindert zwar die gesetzliche Erbfolge, nicht aber den Pflichtteil. Wer einen Komplettausschluss des Ehegatten anstrebt, muss eine Scheidung vollziehen oder sehr gravierende Gründe haben (z. B. Erbunwürdigkeit).