Wie kann ich mich gegen falsche Missbrauchsvorwürfe in Sorgestreit wehren?
- 07.12.2024
Ich bin seit Jahren mit meinem Partner verheiratet, und er hat ein Kind aus voriger Beziehung. Wir überlegen, ob ich das Kind als Stiefmutter adoptieren kann. Wie läuft das ab, muss die leibliche Mutter zustimmen und verliert sie dann alle Rechte?
Bei einer Stiefkindadoption wird das Kind rechtlich vollständig in die Familie integriert, der Stiefelternteil erhält volle Elternrechte. Voraussetzung ist, dass das Kind bereits in der neuen Familie integriert ist und der sorgeberechtigte leibliche Elternteil zustimmt. Ist ein zweiter Elternteil noch vorhanden und sorgeberechtigt, muss dieser seine Einwilligung abgeben, sonst kann das Familiengericht die Adoption nicht aussprechen. Mit der Adoption wird das verwandtschaftliche Verhältnis zum ursprünglichen Elternteil beendet, einschließlich Unterhalts- und Erbrecht. Damit es dem Kindeswohl entspricht, prüft das Jugendamt die Bindung zwischen Stiefelternteil und Kind. Das Gericht entscheidet schließlich, ob die Adoption gewährt wird.
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