Antwortdatum: 25.10.2024
Das Trennungsjahr soll laut § 1565 BGB sicherstellen, dass die Ehe nicht vorschnell geschieden wird. Ehepartner sollen Zeit haben, sich über Konsequenzen und Versöhnungschancen klar zu werden. Das Gesetz schreibt mindestens ein Jahr Trennung vor, sobald beide die Scheidung wollen. Eine Umgehung ist kaum möglich, auch ein beidseitiges Einverständnis ändert daran nichts. Nur in seltenen Härtefallsituationen (z. B. Gewalt) kann man vor Ablauf des Jahres geschieden werden. Bestreitet ein Ehegatte die Trennung oder behauptet, sie habe noch nicht so lange gedauert, prüft das Gericht die tatsächlichen Verhältnisse (getrennte Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften).