Antwortdatum: 20.12.2024
Ist die Mutter unverheiratet, können Sie die Vaterschaft per Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt erklären. Die Mutter muss zustimmen; tut sie es nicht, bleibt nur die gerichtliche Feststellungsklage. Die Anerkennung begründet Ihre Rechte und Pflichten als Vater, insbesondere Unterhalts- und Erbansprüche sowie das Umgangsrecht. Das Sorgerecht erhält man damit jedoch nicht automatisch. Man kann aber gleichzeitig eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, sofern die Mutter einverstanden ist. Sonst müssen Sie es gerichtlich beantragen. Die Einwilligung der Mutter ist entscheidend, sonst kann nur ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren beim Gericht Klarheit schaffen.