Wie sichert man Kinder bei Vaterschaft anonymer Samenspender ab?
- 28.11.2024
Wir haben Streit, und mein Ehepartner sagt, ich soll sofort ausziehen. Doch die Wohnung gehört uns beiden. Dürfen sie mich einfach vor die Tür setzen, oder gibt es da ein besonderes Schutzrecht?
In der Ehewohnung darf grundsätzlich keiner den anderen eigenmächtig 'rauswerfen', wenn beide Miteigentümer oder Mietvertragspartei sind. Nur bei Gewalt oder gravierenden Übergriffen kann das Familiengericht auf Antrag eine Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB vornehmen, um den Schutz des bedrohten Ehegatten sicherzustellen. Ansonsten besteht eine Art Besitzrecht beider. Man kann sich auch einvernehmlich einigen, wer bleibt und wer geht, bis die Scheidung geklärt ist. Stellt der Ehepartner willkürlich Schlösser um oder verweigert den Zutritt, kann man rechtlich dagegen vorgehen oder eine einstweilige Anordnung beim Gericht erwirken, um wieder Zugang zu bekommen.
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