Antwortdatum: 14.12.2024
Im deutschen Familienrecht gibt es keine zwingende Pflicht, unentgeltlich im Betrieb des Ehepartners mitzuarbeiten. Früher gab es den Grundsatz der ehelichen Lebensgemeinschaft, wonach man sich gegenseitig unterstützt. Heute ist das nicht mehr als automatische Mitarbeitspflicht zu verstehen. Wenn Sie regelmäßig im Betrieb tätig sind, sollten Sie eine vertragliche Regelung treffen (z. B. Anstellungsvertrag, Gehalt). Weigert sich der Ehepartner, kann das Konflikte auslösen, aber rechtlich kann Sie keiner zwingen, unbezahlt zu arbeiten. Im Fall einer Scheidung könnte allerdings die Mitarbeit beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Eine faire vertragliche Lösung sorgt für Klarheit und beugt Streit vor.