Antwortdatum: 14.12.2024
Das Residenzmodell bedeutet, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat (meist in gewohnter Umgebung), während der andere Elternteil ein geregeltes Umgangsrecht hat, zum Beispiel an Wochenenden oder in Ferien. In Deutschland ist dies noch der häufigste Betreuungsmodus nach Trennung oder Scheidung, da es vermeidet, dass das Kind ständig den Wohnort wechselt. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, der betreuende Elternteil leistet Betreuungsunterhalt. Im Gegensatz dazu teilt das Wechselmodell die Betreuungszeit annähernd gleich auf. Beide Modelle können gerichtlich oder einvernehmlich vereinbart werden. Die Entscheidung richtet sich nach dem Kindeswohl und der Kooperationsfähigkeit der Eltern.