Mein Ex hat unsere Kinder übers Wochenende abgeholt, ist aber nicht zurückgekehrt. Ich vermute, er hat sie in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland gebracht. Was kann ich sofort tun, um die Kinder zurückzuholen oder deren Aufenthalt zu ermitteln?
Website-Administration
10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024
Bei Kindesentführung oder unberechtigter Vorenthaltung sollten Sie sofort die Polizei informieren und bei grenzüberschreitenden Fällen das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt einschalten. Bei Auslandsentführungen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, sofern das betroffene Land es ratifiziert hat. Melden Sie das dem zuständigen Familiengericht und beantragen Sie eine einstweilige Anordnung zum Aufenthalt und Rückführung des Kindes. Zudem können Sie Unterstützung vom Jugendamt und spezialisierten Stellen erhalten. Die Behörde 'Zentrale Behörde' koordiniert internationale Rückführungsverfahren. Schnelles Handeln ist entscheidend, da sich die Lage sonst verfestigen könnte.
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Meine Frau und ich haben uns getrennt. In der Wohnung gibt es Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte, die wir zusammen gekauft haben oder einer von uns eingebracht hat. Wie unterscheide ich, was Hausrat ist und wie findet die Aufteilung statt?
Als meine Tochter geboren wurde, war ich nicht verheiratet und habe die Vaterschaft erst später anerkannt. Jetzt möchten wir das gemeinsame Sorgerecht. Wie geht das, wenn bisher nur die Mutter das Sorgerecht hatte? Reicht eine einfache Erklärung beim Jugendamt?
Ich habe Streit mit dem Vater meines Kindes über Unterhaltszahlungen. Eine Freundin sagte mir, ich könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Was genau bedeutet das, übernimmt das Jugendamt dann die gerichtliche Vertretung und kostet das was?
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