Antwortdatum: 24.12.2024
Bei internationalen Adoptionen ist entscheidend, ob das Heimatland des Kindes ein Haager Adoptionsübereinkommen-Mitglied ist. Ist das Verfahren dort konform verlaufen, wird die Adoption in Deutschland meist anerkannt. Liegt kein solcher Vertrag vor oder bestehen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit, kann ein Anerkennungsverfahren nötig sein, in dem das deutsche Familiengericht prüft. Kommt es zu erheblichen Unterschieden oder unzureichender Kindeswohlprüfung, besteht die Gefahr, dass Deutschland die ausländische Adoption nicht anerkennt. Häufig erfolgt die Vermittlung über anerkannte Adoptionsstellen, die sicherstellen, dass alle internationalen und nationalen Vorschriften beachtet wurden.