Antwortdatum: 12.01.2025
Geistiges Eigentum beschreibt immaterielle Schutzrechte an kreativen oder erfinderischen Leistungen. Hierzu gehören Urheberrechte an Werken (Literatur, Musik, Software), gewerbliche Schutzrechte wie Patente (Erfindungen), Gebrauchsmuster, Marken, Designs sowie Geschäftsgeheimnisse. Jedes Schutzrecht hat eigene Voraussetzungen, Dauer und Rechtsfolgen. Gemeinsam ist allen der Schutz vor unbefugter Verwendung, damit die Schöpfer oder Inhaber wirtschaftliche und ideelle Interessen wahren können.