Was gilt als Stand der Technik im Patentrecht? - Anwalte-de.com

Was gilt als Stand der Technik im Patentrecht?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
1

11.12.2024

Für die Patentprüfung ist der Stand der Technik entscheidend. Welche Veröffentlichungen oder Vorbekanntheiten zählen dazu und ab wann ist eine Erfindung dadurch nicht mehr als neu anzusehen?

Website-Administration 14.12.2024
Antwortdatum: 14.12.2024

Stand der Technik umfasst alle öffentlich zugänglichen Informationen, die vor dem Anmeldetag verfügbar waren. Dazu gehören Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Patentschriften, Internetartikel, aber auch mündliche Präsentationen, sofern sie dokumentiert sind. Ist die Erfindung bereits offengelegt, verliert sie die Neuheit. Für die Patentprüfung wird weltweit recherchiert, ob identische oder nahe liegende Lösungen existieren. Um sich die Neuheit zu erhalten, sollte man vor einer öffentlichen Präsentation oder Vermarktung den Patentantrag einreichen.

Похожие вопросы

Was versteht man unter ‚Plagiat‘?

keine Antworten
28.11.2024
Ich bin mir unsicher, ob schon die Übernahme mehrerer Sätze eine Plagiatsanklage begründet oder ob es die Gesamtidee sein muss. Wie definiert man Plagiat juristisch?
0
0
2
Alle anzeigen