Antwortdatum: 27.12.2024
Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen mit ähnlich gelagerten Voraussetzungen wie Patente (Neuheit, erfinderischer Schritt, gewerbliche Anwendbarkeit), aber es wird im Gegensatz zum Patent nicht geprüft erteilt. Dadurch ist das Verfahren schneller und kostengünstiger. Allerdings beträgt die Schutzdauer maximal zehn Jahre (statt zwanzig bei Patenten) und das Gebrauchsmuster kann leichter angegriffen werden, weil keine Vorprüfung erfolgt. Bei klar absehbaren Marktchancen oder kurzlebigen Produkten kann das Gebrauchsmuster eine attraktive Alternative sein.