Antwortdatum: 18.11.2024
Das Markenrecht sichert das ausschließliche Recht an einem Kennzeichen (Name, Logo, Wort-Bild-Marke) für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eintragungsfähig sind Zeichen, die Unterscheidungskraft besitzen und nicht rein beschreibend oder irreführend sind. Die Anmeldung erfolgt beim DPMA (in Deutschland) oder bei EUIPO (EU-Marke). Nach erfolgreicher Eintragung kann man Dritten die Nutzung der Marke untersagen und ggf. Schadensersatz fordern. Marken haben eine Schutzdauer von zehn Jahren, die beliebig oft verlängert werden kann.