Wie lege ich Widerspruch gegen eine Markenanmeldung ein? - Anwalte-de.com

Wie lege ich Widerspruch gegen eine Markenanmeldung ein?

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Frage vom Besucher

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04.11.2024

Ich habe eine ähnliche Marke bereits registriert und sehe, dass jemand eine neue Marke anmeldet, die meiner zum Verwechseln ähnlich ist. Welche Schritte sind nötig, um beim DPMA Widerspruch einzulegen und was prüft das Amt dann?

Website-Administration 08.11.2024
Antwortdatum: 08.11.2024

Nach Veröffentlichung der neu angemeldeten Marke im Markenregister können Inhaber älterer Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch beim DPMA einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und mit einer Gebühr verbunden sein. Sie müssen darlegen, dass es eine Verwechslungsgefahr gibt. Das DPMA prüft, ob die Marken identisch oder ähnlich sind und ob ähnliche Waren/Dienstleistungen betroffen sind. Ist Verwechslungsgefahr zu bejahen, wird die jüngere Marke gelöscht. Kommt es zum Streit, kann ein gerichtliches Verfahren vor dem Bundespatentgericht folgen.

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